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25.11.2022 Kategorie: Pressestelle

Im Internet abstimmen

Landessynode ermöglicht Kirchenvorstandswahl online

Königslutter (epd). Das Kirchenparlament der braunschweigischen Landeskirche hat beschlossen, bei den kommenden Kirchenvorstandswahlen auch die Stimmabgabe über das Internet zu ermöglichen. Einstimmig brachte die Synode am 25. November in Königslutter die Neufassung des entsprechenden Kirchengesetzes auf den Weg. Es tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Die bisherigen Möglichkeiten der Abgabe eines Stimmzettels und der Briefwahl bleiben weiter bestehen.

Im Gesetz enthalten ist auch die Regelung, dass Kirchenvorstände in der Landeskirche künftig im Minimum aus drei gewählten und zusätzlich einem berufenen Mitglied bestehen müssen - unabhängig von der Gemeindegröße. Damit entfallen Regelungen, die beispielsweise in größeren Gemeinden eine Mindestzahl von acht Personen vorschrieben. „Das macht uns die Arbeit vielerorts leichter“, sagte Oberlandeskirchenrat Christoph Goos. Oftmals sei es für die Kirchengemeinden schwierig, genügend Menschen zu finden, die sich ehrenamtlich engagieren wollten.

Die nächsten Wahlen stehen im Jahr 2024 an. Mitglieder eines Kirchenvorstands werden in der braunschweigischen Landeskirche auch künftig für sechs Jahre in das Gremium gewählt. Bereits bei den vorangegangenen Wahlen im Jahr 2018 hatte die Landeskirche das Wahlalter auf 14 Jahre herabgesetzt. Damals hatten 1.443 junge Erstwählerinnen und Erstwähler im Alter zwischen 14 und 16 Jahren ihre Stimme abgegeben.

Die Landessynode tagt in Königslutter. Foto: Klaus G. Kohn