Friedhöfe

Unsere Friedhöfe - Orte der Erinnerung

Die evangelischen Kirchengemeinden sind Träger der Friedhöfe in Lutter, Ostlutter, Neuwallmoden, Hahausen und Nauen.
Auf unseren Friedhöfen können alle Einwohner der jeweiligen Orte bestattet werden - unabhängig von der Religionszugehörigkeit.

Wir versuchen unsere Friedhöfe als würdige Orte der Erinnerung an die Verstorbenen zu gestalten, auf denen man gerne verweilt.

Folgende Bestattungsarten sind möglich:
Erdbestattungen in Einzel- und Doppelgrabstellen
Urnenbestattungen in Einzel- und Doppelgrabstellen
teilanonyme Erd- und Urnenbestattungen in Rasengrabstellen
Die Regelnutzungdauer von Grabstellen beträgt 30 Jahre für Erdgrabstellen und 25 Jahre für Urnengrabstellen (Lutter, Ostlutter, Neuwallmoden) bzw. einheitlich 30 Jahre (Hahausen; Nauen).

Bei Fragen hinsichtlich der Nutzungsdauer von Grabstellen, der Einebnung oder Eingrüngung wenden Sie sich bitte an das Pfarramt in Lutter.

Eine kleine Bitte ...

Wir möchten Sie bitten, keine Kunstoffe oder Metalle bei den Grünabfällen zu entsorgen. Bitte nehmen sie Pflanzschalen oder Folien mit nach Hause und entsorgen Sie diese über den 'Gelben Sack'. Metalle können mit in die Restmülltonne gegeben werden.

 

Auf allen Friedhöfen bieten wir teilanonyme Bestattungsmöglichkeiten ('grüner Rasen') an. Damit kommen wir dem Wunsch vieler nach, Grabstellen zu schaffen, die keiner Pflege bedürfen. Die Namen der Verstorbenen werden an zentralen Gedenksteinen (Lutter, Nauen, Ostlutter, Neuwallmoden) genannt. In Hahausen kommen Grabplatten auf die Grabstellen.

Gerne können Sie Blumen etc. zur Erinnerung an Ihre verstorbenen Angehörigen an den zentralen Gedenksteinen niederlegen (in Hahausen entsteht dieser Gedenkstein zur Zeit). Nicht gewollt sind Blumen, Pflanzschalen o. Ä., die auf den Grabstellen abgelegt werden. Diese werden durch unsere Friedhofsgärtner entfernt.

 

Leider ist es wieder zu Diebstählen auf den Friedhöfen gekommen - neu gepflanzte Blumen oder Pflanzschalen wurden entwendet bzw. zerstört. Das tut weh. Wir bitten alle Friedhofsbesucher und Friedhofsbesucherinnen herzlich, die Augen offen zu halten, um so ggf. Diebstähle und Zerstörungen zu verhindern.

 

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Die Kirchenvorstände

 

 

Friedhofsordnungen und Gebühren

Für unsere Friedhöfe gelten Friedhofsordnungen und Friedhofsgebührenordnungen. In ihnen sind u. a.  Gestaltungsvorschriften für die verschiedenen Grabarten, die es auf den Friedhöfen gibt, geregelt.

In den Friedhofsgebührenordnungen sind die Kosten, die bei Beisetzungen für die unterschiedlichen Grabstellen entstehen, dargestellt.

Bitte beachten Sie:

Es gibt unterschiedliche Ordungen für die Friedhöfe der Kirchengemeinden Hahausen, Nauen und Lutter (Lutter, Ostlutter, Neuwallmoden).

Rechtsverbindlich ist immer der Gebührenbescheid, der Ihnen durch die jeweilige Friedhofsverwaltung ausgestellt wird!