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16.12.2020 Kategorie: Pressestelle

Gottesdienste mit Anmeldung

Landeskirchenamt reagiert auf neue Corona-Verordnung des Landes

Wolfenbüttel/Hannover. Angesichts der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsens hat das Landeskirchenamt Wolfenbüttel am 16. Dezember weitere Präzisierungen für die Durchführung von Gottesdiensten zu Weihnachten vorgenommen. Danach sind die Kirchengemeinden verpflichtet, Anmeldungen für diejenigen Gottesdienste vorzusehen, die zu einer Auslastung der vorhandenen Personenkapazitäten in Räumlichkeiten führen können. Für Gottesdienste im Freien werden Anmeldungen dringend empfohlen, ebenso eine Dokumentation der Teilnehmenden. Generell seien Besucherinnen und Besucher verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Darüber hinaus stellen die neuen Handlungsempfehlungen des Landeskirchenamtes klar, dass der Gemeindegesang in geschlossenen Räumlichkeiten untersagt sei. Aber auch im Freien soll der Gemeindegesang unterbleiben. Solistische Musik bleibe möglich. So könnten in Gottesdiensten insgesamt maximal acht Sänger und Instrumentalisten mitwirken.

Mit Blick auf den Gottesdienstbesuch seien Gruppen von Personen eines Haushalts in Begleitung von maximal vier Angehörigen aus beliebig vielen Haushalten zum Sitzen oder Stehen ohne Abstand berechtigt; Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet. Die glaubwürdige Erklärung der Besucher über ihren Angehörigenstatus müsse nicht überprüft werden. Die neuen Handlungsempfehlungen des Landeskirchenamtes im Einzelnen finden sich auf der Internetpräsenz der Landeskirche.

In einem aktuellen Brief an die Kirchengemeinden zeigt sich Landesbischof Dr. Christoph Meyns überzeugt, dass die Kirche mit ihrer gottesdienstlichen Verkündigung den Menschen zu Weihnachten einen wichtigen Dienst leiste: „Menschen brauchen Trost und Stärkung, gerade jetzt. Das Evangelium steckt voller Kraft, den Sorgen und der Trauer von Menschen etwas entgegenzusetzen“, schreibt er.

Handlungsempfehlungen im Einzelnen

Kontakt-Regeln des Landes Niedersachsen zu Weihnachten.